
Von einer vorbeugenden Unterlassungs-/Feststellungsklage spricht man, wenn der Betroffene Klage erhebt, bevor der beanstandete Akt (z.B. Verwaltungsakt oder Realakt) erlassen bzw. durchgeführt wurde. Beispiel: A will am 15.1.2004 zum 85. jährigen Todestag Rosa Luxemburgs eine Gedenkdemonstration an ihrem Grab durchführen. Nach Anmeldung am 12.1....
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